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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für IT-Beratungsleistungen von Ramon Hrg-Malinski (Ray Digital Solution)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über IT-Beratungsleistungen, IT-Konzeption, Projektbegleitung und verwandte Leistungen (nachfolgend „Leistungen"), die

zwischen Ramon Hrg-Malinski (Ray Digital Solution) (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber allen juristischen Personen – unabhängig von deren Rechtsform (z. B. GmbH, AG, UG, eingetragener Verein, Stiftung) und unabhängig davon, ob der Vertragsschluss zu einem gewerblichen oder nicht-gewerblichen Zweck erfolgt – sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

(3) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Beratungsschwerpunkt, Projektziele, Meilensteine, Zeitrahmen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsschein oder Projektauftrag, der Bestandteil des Vertrags wird.

(4) Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag mit klar definiertem Erfolg vereinbart, erbringt der Auftragnehmer seine Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, d. h. er schuldet ein sorgfältiges, fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge (z. B. Systemzugänge, Testumgebungen) und Ansprechpartner zur Verfügung.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehende Mehraufwände können nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

(3) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung eigener gesetzlicher Pflichten (u. a. Datenschutz, Lizenzrecht, arbeitsrechtliche Mitbestimmung) im eigenen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich; der Auftragnehmer berät hierzu im vereinbarten Rahmen, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Projektauftrag. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der im Angebot genannten Sätze.

(2) Der Auftragnehmer weist gemäß § 19 Abs. 1 UStG darauf hin, dass er als Kleinunternehmer im Sinne dieser Vorschrift keine Umsatzsteuer erhebt. Die genannten und in Rechnung gestellten Beträge stellen daher Endbeträge dar; ein gesonderter Ausweis von Umsatzsteuer erfolgt nicht („Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." – entsprechender Hinweis auf jeder Rechnung).

(3) Entfällt die Anwendung des § 19 UStG (z. B. durch Überschreiten der gesetzlichen Umsatzgrenzen), ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Kleinunternehmerregelung die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Preisen auszuweisen und in Rechnung zu stellen; der Auftraggeber wird hierüber informiert.

(4) Reisezeiten, Reisekosten, Spesen und sonstige projektbedingte Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Der Auftragnehmer stellt seine Leistungen monatlich bzw. nach Projektabschluss in Rechnung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und ist zur Zurückbehaltung nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Beratung erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Analysen, Dokumentationen, Präsentationen, individueller Programmcode) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers, soweit sie urheberrechtlich schutzfähig sind.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen.

(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht abweichend vereinbart.

(4) Rechte an Vorleistungen, Methoden, Frameworks, Vorlagen und Standardkomponenten, die der Auftragnehmer bereits vor oder unabhängig vom Vertrag entwickelt hat (Altbestandteile), verbleiben beim Auftragnehmer; dem Auftraggeber wird hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der Arbeitsergebnisse eingeräumt.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (u. a. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten) streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen.

(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung fort, unabhängig vom Beendigungsgrund.

(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 7 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Beratung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Im Übrigen gelten die Angaben in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers je Schadensfall ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach begrenzt auf 250,00 EUR.

(4) Eine Haftung für den Inhalt und die Richtigkeit von Daten, Systemen oder Konfigurationen Dritter, die nicht vom Auftragnehmer stammen, sowie für Schäden aus vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften Informationen ist ausgeschlossen.

(5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei Dauerberatungsverhältnissen (Rahmenverträge, laufende Betreuung) beträgt die Vertragslaufzeit, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Monat mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.

(2) Einzelprojekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit der Zahlung fälliger Vergütung in Verzug ist.

(4) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu vergüten.

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher IT-Infrastruktur Dritter) berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Pflichten für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung auszusetzen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Brandenburg.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 08.2026

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Am Lückefeld 19

15831 Blankenfelde-Mahlow

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